Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) fordern, Telemedizin stärker in der stationären Versorgung einzusetzen. In einem aktuellen Positionspapier betonen sie den zunehmenden Stellenwert telemedizinischer Leistungen für die flächendeckende und qualitätsvolle Patientenversorgung. Telemedizin bietet zahlreiche Möglichkeiten, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Zugangsbarrieren abzubauen. Ihr Einsatz muss stärker im Rahmen der Krankenhausreform berücksichtigt und angemessen vergütet werden.
Telemedizin als Ergänzung zur Präsenzmedizin
Die Krankenhauslandschaft steht vor tiefgreifenden Strukturveränderungen. Allen voran stellen der Fachkräftemangel und die Krankenhausreform die Krankenhäuser vor große Herausforderungen: Künftig soll sich medizinische Expertise für komplexe Leistungen in spezialisierten Kliniken bündeln. Die veränderte Versorgungsstruktur birgt das Risiko von Versorgungslücken, insbesondere in ländlichen Regionen. Wie lässt sich Versorgungssicherheit zukünftig garantieren?
„Telemedizinische Vernetzung bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, um negativen Auswirkungen dieser Leistungskonzentration entgegenzuwirken. Durch Telemedizin erhalten Ärzt:innen Zugang zu Spezialwissen und Patient:innen eine wohnortnahe Versorgung. Viele Verlegungen lassen sich dadurch vermeiden. Dies schont sowohl bei Unikliniken als auch bei kleineren Krankenhäusern wertvolle Ressourcen“, erklärte Prof. Gernot Marx, FRCA, Vorstandsvorsitzender der DGTelemed.
In ihrem gemeinsamen Positionspapier fordern DKG und DGTelemed eine Abkehr von der Vorstellung, dass allein am Standort gut versorgt werden könne. Digitale Kooperation und telemedizinische Vernetzung sind notwendig, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Neben der Einhaltung hoher Qualitätsstandards gelte es für Krankenhäuser außerdem, wirtschaftlich tragfähig zu bleiben.
Digital gestützte Vernetzung statt starrer Standortvorhaltung
Bislang ist der Einsatz von telemedizinischen Leistungen und Telekooperationen im Zuge der Krankenhausreform allerdings unzureichend berücksichtigt und nur auf wenige Anwendungsfelder beschränkt. Insbesondere das sogenannte Standortprinzip steht dem Einsatz von Telemedizin entgegen.
DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß betont: „Versorgung sollte auch unabhängig vom Standort erbracht werden können, wenn dies den Patientinnen und Patienten nutzt. Gesetzliche Regelungen sollten Krankenhäuser in die Lage versetzen, telemedizinische Leistungen erbringen und abrechnen zu können, auch wenn Teile der Versorgung nicht direkt am eigenen Standort erbracht, sondern via Telekonsil hinzugeholt wurden. Nur so können auch Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen eine optimale, möglichst wohnortnahe Patientenversorgung leisten. Wenn wir die neuen Möglichkeiten der digitalen Medizin nicht in vollem Umfang nutzen, werden wir die vor uns liegenden Herausforderungen in der Patientenversorgung nicht meistern können.“
Zukünftig gilt es, Telemedizin als passende Ergänzung zur Präsenzmedizin zu etablieren und Telekooperationen in Form gestufter digital-gestützter Versorgungsnetzwerke voranzubringen. Dafür ist es notwendig, einen flexiblen digitalen Austausch neben Standortvorhaltung zu ermöglichen.
Das Positionspapier ist als Anlage beigefügt.