Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf, in der morgigen Sitzung zur Krankenhausreform ein klares Zeichen für die Finanzierung des strukturellen Umbaus der Krankenhausversorgung zu setzen. „In der bisherigen Debatte zur Aufstellung des Bundeshaushaltes 2024 geht völlig unter, dass auch für die große Krankenhausreform dringend Geld eingestellt werden muss. Politisch gewollte Fusionen, Standortverlagerungen und auch die Umwandlung einzelner Krankenhausstandorte zu Gesundheitszentren müssen finanziell abgesichert werden. Beispielhaft ist hier das Land Nordrhein-Westfalen positiv hervorzuheben, das ein Sonderinvestitionsvolumen von 2,5 Milliarden Euro für die nächsten Jahre in Aussicht gestellt hat. Wir erwarten, dass der Bundesgesundheitsminister in einem ersten Schritt mindestens 5 Milliarden Euro im Haushaltsplan des Bundes für 2024 einstellt, die auch in den Folgejahren verstetigt werden. Dies ist dann auch die klare Botschaft an die Länder, sich ebenfalls zu ihrer Verantwortung zu bekennen und ihren Teil beizutragen“ erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.
Die DKG fordert, dass sich Bund, Länder und GKV in angemessener Weise an der ergänzenden Vorhaltefinanzierung, dem Aufbau eines Strukturfonds und der Finanzierung ambulanter Leistungen an den Krankenhäusern beteiligen. Nur so kann das System tatsächlich weiterentwickelt und umgestaltet werden. „Wir sprechen von einem großen Transformationsprozess. Eine solche Entwicklung kann nur durch nachhaltige Investitionen gelingen“, sagt Gaß.
Wenn Mitglieder der Regierungskommission selbst von 100 Milliarden Euro Investitionsmittelbedarf sprechen, um die geplante Strukturreform umzusetzen, müssen diese auch in den Haushalt eingepreist werden. Und dies nicht erst irgendwann in der Zukunft, sondern jetzt. „Es ist Zeit, ein ‚Sondervermögen Krankenhaus‘ einzurichten, das den Reformprozess der nächsten Jahre finanziert, absichert und begleitet“, so Gaß.