Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die heute von Bundesregierung und Ministerpräsidenten beschlossene Verschärfung des Lockdowns. Die Entwicklung der Infektionszahlen ist so besorgniserregend, dass dringend gehandelt werden musste. Der Präsident der DKG, Dr. Gerald Gaß bestätigt die Einschätzung der Politik, dass ansonsten bei einem weiteren ungebremsten Wachstum die Krankenhäuser und deren Mitarbeiter die Versorgung nicht mehr sicherstellen können. „Deshalb ist es absolut richtig auch kurzfristig und schnell die Kontaktbeschränkung im vorgesehenen Maße zu erweitern“, erklärte Dr. Gerald Gaß.
Unverständlich ist, dass die Runde der Kanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten keine Beschlüsse gefasst hat, um den Rettungsschirm für die Krankenhäuser an die gegebene Situation anzupassen. „Es gibt dringenden Handlungsbedarf. Die bis dato vorgesehenen Regelungen werden dem flächendeckenden Versorgungsbedarf nicht mehr gerecht. Wir hatten bereits vor Wochen darauf hingewiesen, dass die Instrumente des Rettungsschirms flexibler gestaltet werden müssen, um den Großteil der Krankenhäuser bei Bedarf einbeziehen zu können. Das ist bisher nicht geschehen. Die Patienten werden zu stark in einigen Kliniken konzentriert. Der Druck ist gewaltig und der Handlungsbedarf enorm“, so Gaß. Gemeinsam mit den beiden Vizepräsidenten der DKG, Ingo Morell und Thomas Lemke, die auch die Krankenhäuser im Corona-Beirat vertreten, fordert der Präsident der DKG deshalb die kurzfristige Einberufung des Beirats noch in der kommenden Woche. „Die Versorgungslast muss dringend auf nahezu alle Kliniken verteilt werden“, so Gaß.
Dringend geboten ist zudem, dass die europäische Zulassungsbehörde (EMA) schnellstmöglich die Zulassung des Impfstoffes durchführt. Es ist schwer nachvollziehbar, warum die amerikanische Zulassungsbehörde (FDA) dies in einem deutlich kürzeren Zeitfenster schaffen kann als die EMA. Falls ein weiterer Verzug auftreten sollte, muss die Bundesregierung prüfen, ob nicht doch eine nationale Notfallzulassung notwendig ist. Dringend erforderlich ist aber auch, dass alle Mitarbeiter in Kliniken in die erste Priorisierungsgruppe aufgenommen werden.