PRESSE

DKG zum Gesetz zur Finanzierung der Krankenhäuser im Ausnahmezustand

Das ist kein Schutzschirm, das ist ein fataler politischer Fehler des Ministers

Mit dem heute bekannt gewordenen Gesetzentwurf zum Ausgleich der finanziellen Belastungen für die Krankenhäusern bricht der Bundesgesundheitsminister das Versprechen der Kanzlerin zu einem umfassenden Schutzschirm für die Krankenhäuser. Damit werden die, die vor den größten Herausforderung stehen und am dringendsten in der Corona Krise gebraucht werden, im Stich gelassen. „Der Gesetzentwurf von Herrn Minister Spahn schafft nicht das notwendige Vertrauen in die Politik. Das Ministerium verlangt mit seinem Gesetzentwurf von den Krankenhäusern, dass in einem klein-klein mit den Krankenkassen sogar die Personalkosten für unsere Krankenschwestern und Pfleger ausgehandelt werden sollen. Es wird kein einziger Euro für die hohen Mehrkosten für die persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter als Finanzierungspauschale bereitgestellt. Die finanziellen Hilfen zur Schaffung der von der Politik so vehement geforderten zusätzlichen Intensivplätze sind viel zu niedrig angesetzt. Wir sind fassungslos, dass der Minister die Vorschläge der Krankenhäuser zur schnellen und unbürokratischen Hilfe einfach vom Tisch gefegt hat“, so der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß.

Mit diesem Gesetzentwurf kann kein Krankenhaus sicher sein, dass es die Krise unbeschadet übersteht. Es gibt keine Budgetsicherheit, es gibt keine Liquiditätssicherung und auch die ausufernde Dokumentations- und Verhandlungsbürokratie zwischen Kassen und Kliniken wird weitgehend  beibehalten. „Derzeit rekrutiert jede Klinik Mann und Maus, um für die Versorgung Schwerstkranker parat zu stehen. Wir haben in diesen Zeit viel wichtigere Aufgaben, als Belege zu sammeln und uns auf die einzelne Rechnungsstellung mit den Krankenkassen nach der Krise vorzubereiten“, so Gaß.

Die im Entwurf genannten angeblichen 4,5 Milliarden Euro Finanzhilfen, die sich aus der Erhöhung des Pflegefinanzierung ergeben, sollen den Kliniken nur geliehen werden, denn sie müssen im nächsten Jahr an die Kassen zurückgezahlt werden. Im Gesetzentwurf fehlt auch ein Ausgleich für die hohen Mehrkosten für Schutzausstattung der Mitarbeiter und ähnliches. Die Krankenhäuser hatten hier einen pauschalen Mehraufwand von 160 Euro pro Patient beziffert. Die Aufforderung an die Krankenhäuser, mehr Intensivplätze zu schaffen, wird nun dadurch konterkariert, dass den Kliniken gerade einmal 30.000 Euro für jedes bis zum 30. September aufgestellt oder vorgehaltene Bett bezahlt werden. Die Kalkulationen der Krankenhäuser liegen bei 85.000 Euro. Die Differenz wäre nur aufzufangen, wenn der Bundesminister im Gesetz klarstellt, dass die Güter kostenlos von Bund und Länder bereitgestellt werden. 

„Der gesamte Entwurf ist eine Katastrophe für die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit diesem Gesetzentwurf laufen wir Gefahr, dass in wenigen Monaten Krankenhäuser in Insolvenz gehen. Ich bin sicher, dass die Menschen im Land keinerlei Verständnis für diese Art von Politik haben“, so der Präsident der DKG.

Das von der DKG erarbeitete Finanzierungskonzept in der Krise sah folgende Eckpunkte vor:

  1. Alle Krankenhäuser erhalten die Gelder, die sie auch im letzten Jahr von den Krankenkassen für ihre Arbeit erhalten haben. Dazu sollen ab April bis zunächst Dezember 2020 monatliche Zahlungen als Gesamtbetrag aus dem Gesundheitsfonds überwiesen werden. Damit kann für alle Krankenhäuser die Liquidität gesichert werden. Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind sicher.
  2. Alle Krankenhäuser erhalten von April bis Dezember für jeden Patienten, der behandelt wird, einen Zuschlag von einmalig 160 Euro für den gesamten Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes. Dieser Zuschlag soll die hohen Mehrkosten für Schutzausstattung, Medikamente usw. decken.
  3. Die Krankenhäuser, die in der Krise besonders viele Patienten behandeln und damit deutlich mehr Kosten haben, erhalten diese höheren Behandlungskosten von den Krankenkassen dann zusätzlich erstattet, wenn sie die unter Punkt 1. genannten monatlichen Abschlagzahlung auf das Budget des Vorjahres überschreiten.
  4. Für die zusätzlich geschaffenen Intensivbetten, bei denen die Krankenhäuser hohe Kosten für die neu angeschaffte Medizintechnik etc. zu tragen haben, erhalten sie einem Einmalbetrag von 85.000 Euro. Dieser vermindert sich, wenn Beatmungsgeräte etc. von den Ländern oder dem Bund kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
  5. Aussetzen aller bürokratischen Hürden zur Entlastung des Personals.

„Wir haben Herrn Minister Spahn in den letzten Tagen mehrfach und dringend gebeten diesen Vorschlag umzusetzen, der auch von einem großen Teil der Krankenkassen unterstützt wird. Es geht darum, den Verantwortlichen in den Krankenhäusern Sicherheit und Vertrauen zu geben. Niemand, der im Krankenhaus arbeitet und sich in diesen Tagen mit voller Kraft für dieses Land und seine Bevölkerung einsetzt, kann verstehen warum es nicht möglich ist diese fünf Eckpunkte für die Zeit der Krise zu erfüllen“, so der Präsident der DKG Dr. Gerald Gaß

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