Zur Anhörung im Gesundheitsausschuss zur Reform der Notfallversorgung erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Gerald Gaß:
„Das Reformgesetz kann die Notfallversorgung der Menschen in Deutschland spürbar verbessern und die Notaufnahmen entlasten. Dass Patientinnen und Patienten medizinisch angemessen gesteuert und in die für sie am besten geeignete Behandlungsschiene geleitet werden, ist überfällig. Voraussetzung für die Entlastung der überfüllten Krankenhausambulanzen ist allerdings, dass die vorgelagerten ambulanten Versorgungsangebote durch die Kassenärztlichen Vereinigungen auch tatsächlich rund um die Uhr den hilfesuchenden Patientinnen und Patienten angeboten werden. Dazu zählt auch die konsequente und praxistaugliche Vernetzung der Rufnummern 112 und 116 117. In diesem Zusammenhang müssen auch die Aufträge an den Gemeinsamen Bundesausschuss, Richtlinien über die Notfallpraxen festzulegen, konkretisiert werden. Ein gutes Gesetz nützt nichts, wenn hilfesuchende Menschen im Alltag doch wieder vor verschlossenen Praxen stehen oder extrem weite Wege zur nächsten Notfallpraxis zurücklegen müssten und dann wie bislang auf die Notaufnahmen der Krankenhäuser ausweichen oder beim Notruf in endlosen Warteschleifen wie heute im Fall der KV-Nummer 116 117 gefangen werden.
Klärungsbedarf besteht weiterhin bei der Planung der Integrierten Notfallzentren (INZ). Die Planungshoheit über deren Standorte und die Letztentscheidung muss bei den für die Krankenhausplanung verantwortlichen Ländern liegen.
Nicht zuletzt muss der Gesetzgeber für ausreichende und angemessene Finanzierung der reformierten Notfallversorgung sorgen. Das betrifft vor allem die Refinanzierung der Kosten der ambulanten Versorgung im Krankenhaus, einschließlich des digitalen Ersteinschätzungsverfahrens und die Kosten für Einrichtung und Betrieb der INZ. Derzeit verursachen die Notaufnahmen der Krankenhäuser jedes Jahr Milliardendefizite, da deren Vergütung nicht an die geänderte Nutzung durch die Patientinnen und Patienten als Ausweichorte für nicht vorhandene niedergelassene Versorgung angepasst ist. Diese Schieflage muss eine Notfallreform verlässlich beseitigen.
Die Akzeptanz des Gesetzes über eine Notfallreform bei den Ländern kann allerdings der Einbezug des Rettungsdienstes in die Reform gefährden, der sich bislang im Zuständigkeitsbereich der Länder befindet. Hier scheint Minister Lauterbach wie schon zuvor bei der Krankenhausreform die Länder erneut überfahren zu wollen. Wir plädieren daher dafür, Fragen des Rettungsdienstes vorerst auszuklammern und gemeinsam mit den Ländern in einem gesonderten Gesetz zu entwickeln. So lässt sich gewährleisten, dass die wichtige Notfallreform zeitnah umgesetzt werden kann.“