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DKG zur Kritik des Bundesrechnungshofs an Ausgleichszahlungen

Ausgleichszahlungen haben Klinikschließungen während der Pandemie verhindert

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) weist die nach einem Bericht des Bundesrechnungshofes erneut aufflammenden Vorwürfe, die Krankenhäuser hätten ungerechtfertigt und unangemessen von Ausgleichszahlungen profitiert, zurück. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß:

„Ausgleichzahlungen, Hilfen für den Aufbau von Intensivbetten und andere Leistungen waren während der Pandemie unverzichtbar, um die Krankenhäuser und das Gesundheitswesen in einer Ausnahmesituation trotzdem leistungsfähig zu halten. Das ist in Deutschland gelungen wie in wenigen anderen Ländern der Welt. Mit den Ausgleichszahlungen und den Hilfen für den Aufbau von Intensivbetten haben sich Krankenhäuser nicht bereichert. Vielmehr haben die Zahlungen verhindert, dass während der Pandemie Krankenhäuser schließen und Beschäftigte in Kurzarbeit geschickt werden mussten. Dass Betten freigehalten und Beatmungskapazitäten in der Anfangsphase der Pandemie massiv aufgebaut werden sollten, war politisch gewollt und richtig. Alle Maßnahmen geschahen unter hohem Zeitdruck und vor dem Hintergrund der schrecklichen Bilder aus Ländern, in denen die Behandlungs- und Beatmungskapazitäten nicht ausreichten und Menschen ohne adäquate medizinische Behandlung sterben mussten. Eine Priorisierung von Beatmungsplätzen für schwer kranke COVID-Patienten sollte in Deutschland um jeden Preis vermieden werden. Das damalige Handeln lässt sich nicht mit dem heutigen Wissen beurteilen. Dass viele neu geschaffene und freigehaltene Behandlungsplätze letztlich nicht gebraucht wurden, ist ein Glücksfall und war so nicht vorhersehbar. Wer heute behauptet, Krankenhäuser hätten sich ungerechtfertigt an Ausgleichszahlungen bereichert, nährt Falschbehauptungen und verkennt die Ausnahmesituation, in der wir uns noch vor wenigen Monaten befunden haben. Das Finanzierungssystem der deutschen Krankenhäuser basiert im Wesentlichen auf leistungsabhängiger Vergütung. Fallen Leistungen z.B. durch notwendige Freihaltungen weg, müssen Kosten für den laufenden Betrieb trotzdem finanziert werden. Ohne Ausgleichszahlungen wären viele Kliniken daran gescheitert, diese Kosten zu refinanzieren. Das hätte zu einem weiteren Kliniksterben mitten in der Pandemie geführt.“

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