Zu den Eckpunkten der Krankenhausreform erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß:
„Das Ergebnis der Bund-Länder-Gespräche ist in seinen konkreten Auswirkungen enttäuschend. Aus der großen Krankenhausreform, die vollmundig als Revolution angekündigt wurde, wurde nun ein Eckpunktepapier voller Absichtserklärungen und Prüfaufträgen. Natürlich ist es gut und richtig, dass man sich auf Eckpunkte für diese Reform geeinigt hat, denn wir brauchen diese Reform dringend. Positiv ist auch, dass man von dem radikalen Totalumbau, den die Regierungskommission und Minister Lauterbach ursprünglich durchsetzen wollten, Abstand genommen hat und sich auf das Modell aus Nordrhein-Westfalen geeinigt hat, das unter Beteiligung von Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft entwickelt worden ist. Positiv ist auch, dass es Öffnungsklauseln gibt, um regionale Besonderheiten abzudecken. Doch das wiegt die negativen Auswirkungen für die nähre Zukunft nicht auf.
Der Bundesgesundheitsminister selbst konstatiert, dass es in den kommenden Monaten und Jahren zu vielen Krankenhaus-Insolvenzen kommen wird. Das wird aber lapidar hingenommen. Um die inflationsbedingten Mehraufwände auszugleichen, sieht das Eckpunktepapier nur einen Prüfauftrag für den Bund vor, ob denn noch Gelder vorhanden sein könnten. Gleichzeitig wird dieser Prüfauftrag durch die Aussagen bei der Pressekonferenz schon wieder zur Makulatur, denn der Bundesgesundheitsminister betont, dass er hier keine Hoffnung machen könne.
Für den großen Transformationsprozess gibt es auch nur eine Absichtserklärung einen entsprechenden Fond aufzulegen. Näheres bleibt aber vollständig unklar. Für einen geordneten Transformationsprozess wäre es aber dringend erforderlich gewesen, klarzustellen, welche Mittel für den Umbau der Krankenhauslandschaft bereitgestellt werden. Dort wo Krankenhausstandorte geschlossen werden sollen, müssen an anderen Stellen Krankenhäuser erweitert oder neu gebaut werden. Diese fehlende Planungssicherheit ist auch für die Menschen in der Region, gerade in den ländlichen Gebieten hoch problematisch. Die Länder haben sich noch nicht einmal zu einer verbindlichen Selbstverpflichtung zur Aufstockung ihrer Investitionsmittel auf das erforderliche Niveau bereit erklärt. Damit negieren auch die Länder ihren Anteil an der derzeitig miserablen Lage der Krankenhäuser.
Die Ministerinnen und Minister setzen ihre Hoffnung einzig und allein auf die Vorhaltepauschalen, die gezahlt werden sollen. Dabei wird klar, dass diese Finanzreform auch erst 2027 wirksam werden kann. Bis dahin bleiben die Krankenhäuser mit ihren Problemen alleine. Die Insolvenzwelle rollt und die Versorgung wird sich verschlechtern.
Auch beim Thema Entbürokratisierung gilt: Keine einzige konkrete Maßnahme, nur Absichtserklärungen. Es ist dringend erforderlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken von überflüssiger Bürokratie entlastet werden. Das ist eine der zentralen Maßnahmen, um dem Personalmangel entgegen zu treten. Klare Aussagen und Maßnahmen fehlen aber komplett.“