Europa
Die DKG vertritt die Interessen ihrer Mitglieder auf EU-Ebene. Dies ist erforderlich, weil EU-Institutionen (Europäisches Parlament, Rat und Europäische Kommission) bindendes Recht setzen können, welches die Krankenhäuser teilweise direkt in der Organisation oder der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen beeinflusst. Verordnungen, Richtlinien oder sonstige Entscheidungen der EU-Institutionen haben im Bereich der Gesundheitspolitiken allerdings nur eine eingeschränkte Reichweite, da der EU-Grundlagenvertrag von Lissabon die Hoheit für die Organisation und für die Finanzierung der Gesundheitswesen klar bei den EU-Mitgliedstaaten belässt. In vielen anderen Politikbereichen von A wie Arbeitsrecht über E wie Energie bis hin zu Z wie Zahlungsverzug kann die EU-Ebene allerdings durchregieren und damit teils massive Auswirkung auf den Krankenhausalltag nach sich ziehen. Daher ist es notwendig, eigene Interessenvertretung auf EU-Ebene zu betreiben. Die DKG nimmt diese Aufgabe seit dem Jahr 2007 mit einem eigenen Büro in Brüssel wahr und ist zugleich Mitglied im europäischen Krankenhausverband HOPE und im internationalen Krankenhausverband IHF - International Hospital Federation.