Ausländische Patienten
Neben der Behandlung einheimischer Patienten kommt es im Krankenhaus auch vermehrt zur Behandlung von Patienten aus dem Ausland. Dabei kann es sich einerseits um Bürger eines Mitgliedsstaates aus der Europäischen Union handeln oder um Bürger aus dem sonstigen Ausland. Auch die Behandlung von Asylbewerbern im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes hat vor dem Hintergrund der jüngsten Migrationsentwicklungen in Deutschland höhere Bedeutung erlangt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist involviert in die Schaffung von Adaptionsregelungen zur Anwendung beispielsweise der Europäischen Krankenversichertenkarte sowie bei der Erstellung von Informationen hierzu und der Berücksichtigung der existierenden bilateralen Sozialversicherungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit unterschiedlichen Staaten, die nicht bereits Mitglied der Europäischen Union sind. Im Nachfolgenden finden Sie entsprechende Informationen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, insbesondere Merkblätter und Formulare, welche bei der Behandlung von ausländischen Patienten im Krankenhaus zur Anwendung kommen.