Zu den Beschlüssen der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
„Wir unterstreichen die Notwendigkeit der Entscheidung von Bund und Ländern, durch eine weitergehende Kontaktminimierung das Infektionsgeschehen eindämmen zu wollen. Allerdings hatten die Krankenhäuser die Erwartung und Hoffnung, dass Bund und Länder klare Aussagen zu einer umfassenden Schutzschirmregelung für das Jahr 2021 machen. Mit Beginn des Jahres haben die Krankenhäuser die für 2020 geltende Ganzjahresbudgetabsicherung nicht mehr zur Verfügung. Zudem laufen die bis Ende Januar geltenden Ausgleichsregelungen für Corona-bedingte Freihaltungen und Erlösausfälle aus. Ohnehin können aufgrund der restriktiven Kriterien für die Geltendmachung der Ausgleichszahlungen schon jetzt nur ca. 25 Prozent der Krankenhäuser von den Ausgleichen profitieren. Viele Krankenhäuser, die von den Ausgleichen nicht erfasst sind, haben Corona-bedingte Erlösausfälle und Liquiditätsprobleme. Insgesamt haben die Krankenhäuser ein hohes Maß an wirtschaftlicher Unsicherheit.“
Zur Absicherung der medizinischen Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser sind dringend weiterführende Rettungsschirmentscheidungen erforderlich. Die DKG hat dazu Vorschläge unterbreitet.
Diese sehen vor:
- Ab 1. Januar erhalten alle Kliniken eine Liquiditätshilfe, die sich am konkreten Leistungsgeschehen und der damit verbundenen Erlöslage der einzelnen Kliniken orientiert. Um negative Leistungsanreize und Überzahlungen auszuschließen, wird für alle Krankenhäuser verpflichtend Ende 2021 ein Ganzjahresausgleich gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 KHG (bezogen auf das Jahr 2019, Ausgleichssatz 85 Prozent) durchgeführt.
- Die Kliniken werden von nicht zwingend notwendigen Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen entlastet.
- Insbesondere die Pflegepersonaluntergrenzen und deren Dokumentation sind mit sofortiger Wirkung für alle Krankenhäuser auszusetzen.
- Darüber hinaus muss die Prüfquote des Medizinischen Dienstes auch für das Jahr 2021 auf maximal 5 Prozent beschränkt werden.
- Das 5-Tage-Zahlungsziel der Krankenkassen für die Begleichung von Krankenhausrechnungen ist dauerhaft beizubehalten.
Zur Umsetzung muss nun zügig das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden.